DOL Environmental Engineering und Consulting - das Ostschweizer Beratungsunternehmen für Nachhaltigkeits-, Ressourcen-, Umweltmanagement und Umwelt-Engineering

Vollzugsblätter für Anlagen gemäss Anhang 2 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)

Unter dem Aspekt „Harmonisierung des LRV-Vollzugs“ haben die Ostschweizer Lufthygienefachstellen beschlossen gemeinsame Faktenblätter für den Vollzug der besonderen Anlagen gemäss Anhang 2, LRV auszuarbeiten. Die Faktenblätter sollen einen möglichst einheitlichen und effizienten Vollzug sicherstellen sowie eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten fördern. Dies auch im Interesse der „gleich langen Spiesse“ für Firmen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Nachbarkantone und zur Verbesserung der Akzeptanz des Vollzugs.

Falls Sie mehr Information zu diesem Thema wünschen, bitte rufen Sie uns an 071 230 30 20.