Situationsanalyse von dieselgetriebenen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte im ortsfesten Einsatz
Im Rahmen des gemeinsamen ZUDK Massnahmenplans Luftreinhaltung II haben die Zentralschweizer Regierungen (Kantone LU, NW, OW, SZ, UR und ZG) die Massnahme Z5 "Partikelfilterpflicht für Fahrzeuge / Maschinen im ortsfesten Einsatz (Abbau-, Deponiefahrzeuge, Gabelstapler etc. > 37 kW)" beschlossen.
Stationäre dieselgetriebene Anlagen tragen wesentlich zu übermässigen Feinstaub-Immissionen bei. Hinsichtlich der kanzerogenen Feinstaub-Emissionen sollen dieselgetriebene Geräte und Maschinen ab einer Leistung von 37 kW im ortsfesten Einsatz den Baumaschinen gleichgesetzt werden. In einem ersten Schritt wurde nun der von der Massnahme Z5 betroffene Anlagepark erhoben.
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