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VOC-Bilanzierung und Rückerstattung der Lenkungsabgabe gemeinsam für mehrere Unternehmen
Ab 2010 können nun auch eine Gruppe von Unternehmen eine gemeinsame VOC-Bilanz erstellen und damit eine Rückerstattung der Lenkungsabgabe beantragen. Das Merkblatt zur Einreichung eines gemeinsamen Rückerstattungsantrags (Art. 18. Abs. 3bis VOCV) regelt die Vereinbarung mit den Behörden. Mit dieser Regelung können nun auch eine Rückerstattung für kleinere VOC-Mengen geltend gemacht werden. Mit unseren jahrelangen Erfahrungen in diesem Bereich helfen wir Ihnen die Bilanz zu erstellen und die Rückerstattung zu beantragen. Falls Sie mehr Information zu diesem Thema wünschen, bitte rufen Sie uns an 071 230 30 20.
VOC-Lenkungsabgabe: Unterstützung Betriebe bei der Rückerstattung
Viele Betriebe sind sich nicht bewusst, dass sie die VOC-Lenkungsabgabe zurückerstattet bekommen können. Auch wenn Sie den Mindestbetrag von Fr. 3000.-- nicht erreichen, können Sie zusammen mit anderen Unternehmen eine VOC-Bilanz für Gruppen erstellen. Mit dieser Regelung können Sie nun auch eine Rückerstattung für kleinere VOC-Mengen geltend machen. Mit unseren jahrelangen Erfahrungen in diesem Bereich helfen wir Ihnen die Rückerstattung zu beantragen. Falls Sie mehr Information zu diesem Thema wünschen, bitte rufen Sie uns an 071 230 30 20.